Gebrauchs-und Rettungshunde Landau-Dammheim
Gebrauchs-und Rettungshunde Landau-Dammheim

Platzordnung

Disziplien,Rüksichtsnahme, Mitarbeit und gegenseitige Unterstützung sind oberstes Gebot im Hundesport. Jeder wird verstehen, dass aber bestimmte Regeln unerlässlich sind. Aus diesem Grund, nehmen Sie bitte diese Platzordnung zur Kenntnis und handeln entsprechend im Umgang mit allen Sportfreunden und ihren Hunden.

  1. Hunde ohne gültigen Impf- und Versicherungsnachweis dürfen nicht auf das Vereinsgelände gebracht werden.
  2. Auf dem Vereinsgelände herrscht Leinenpflicht.
  3. Das Übungsgelände darf nur mit dem Ausbilder betreten werden.
  4. Hunde mit Stachelhalsband, etc., dürfen nicht auf den Übungsplatz ohne ausdrückliche Anweisung und Aufsicht durch den Ausbildungsleiter.
  5. Schutzdienst darf nur unter Aufsicht des Ausbildungsleiters und eines Figuranten mit vorschriftsmäßiger Schutzkleidung durchgeführt werden.
  6. Die Übungszeiten sind pünktlich einzuhalten, das Betreten des Übungsplatzes während der Ausbildung ist untersagt.
  7. Die Übungsgeräte dürfen nur unter Aufsicht des Übungsleiters benutzt werden.
  8. Bei Verunreinigung des Vereinsgeländes durch Hundekot hat der Hundeführer selbst umgehend für die Säuberung zu sorgen.
  9. Hunde dürfen nicht in die Gaststätte und auf die Terrasse mitgenommen werden.
  10. Für Beschädigungen durch den Hund haftet der Hundehalter. Für Beschädigungen durch Personen haftet der Verursacher selbst. Eltern haften für ihre Kinder
  11. Bei Tierquälerei erfolgt der Platzverweis, gegebenenfalls wird auch Anzeige erstattet.
  12. Platzerhaltungsdienste werden mehrmals jährlich durchgeführt. Die Termine zum Platzerhaltungsdienst/Arbeitseinsatz werden an den Infotafeln und durch die Übungsleiter bekannt gegeben.
  13. Den Anweisungen des Ausbilders ist grundsätzlich Folge zu leisten.
  14. Die Platzordnung ist grundsätzlich einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der Platzverweis.

 

 

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